Lohnsteuerrechner
Berechnen Sie Ihre jährliche Lohnsteuer nach Steuerklasse, Freibeträgen und Kirchensteuer.
Berechnung gemäß §32a EStG 2024. Grundfreibetrag: 11.604 €. Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 €. Nur zur Orientierung.
Diese Berechnung dient nur zur Orientierung. Die Ergebnisse sind Näherungswerte und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
Lohnsteuer in Deutschland: Berechnung und Optimierung
Die Lohnsteuer ist die wichtigste direkte Steuer für Arbeitnehmer in Deutschland. Sie wird monatlich direkt vom Arbeitgeber vom Bruttogehalt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt — der Arbeitnehmer muss sich damit nicht selbst befassen. Wie hoch die Lohnsteuer ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Grundfreibetrag 2024: 11.604 Euro
Der Grundfreibetrag stellt das steuerfreie Existenzminimum sicher. Einkommen bis 11.604 Euro im Jahr 2024 ist vollständig steuerfrei. Erst darüber beginnt die progressive Besteuerung. Ab 2025 steigt der Grundfreibetrag auf 12.096 Euro.
Progressiver Steuertarif nach §32a EStG
Deutschland hat einen progressiven Einkommensteuertarif: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz — aber immer nur auf den jeweiligen Einkommensteil. Bei einem zvE von 42.000 Euro liegt der Grenzsteuersatz bei etwa 37 %, der Durchschnittssteuersatz aber nur bei rund 22 %. Unser Rechner berechnet die exakte Lohnsteuer nach den offiziellen Formeln des §32a EStG.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2024: 1.230 Euro
Jeder Arbeitnehmer erhält automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro abgezogen, ohne Belege einreichen zu müssen. Tatsächliche Werbungskosten über 1.230 Euro (z.B. Pendlerpauschale, Arbeitsmittel) können in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Kinderfreibetrag 2024: 8.532 Euro pro Kind
Der Kinderfreibetrag beträgt 2024 je 8.532 Euro (4.512 Euro Kinderfreibetrag + 4.020 Euro Betreuungs-/Erziehungs-/Ausbildungsfreibetrag). Das Finanzamt prüft automatisch im Rahmen der Steuererklärung, was günstiger ist: Kindergeld oder Kinderfreibetrag.
Lohnsteuer minimieren — legale Möglichkeiten
Durch Eintragung von Lohnsteuerfreibeträgen beim Finanzamt (Antrag auf Lohnsteuerermäßigung) können Sie die monatliche Lohnsteuer reduzieren. Anerkannt werden u.a. Werbungskosten über 1.230 Euro, Sonderausgaben, haushaltsnahe Dienstleistungen und außergewöhnliche Belastungen.