Mehrwertsteuerrechner

MwSt einfach berechnen: Netto zu Brutto oder Brutto zu Netto — mit 19 % und 7 % Steuersatz.

Kostenlos19% & 7%Netto↔BruttoSofort
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Wichtiger Hinweis

Diese Berechnung dient nur zur Orientierung. Die Ergebnisse sind Näherungswerte und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.

Mehrwertsteuer in Deutschland: Alles Wichtige erklärt

Der Mehrwertsteuerrechner löst eine der häufigsten Rechenaufgaben im deutschen Geschäftsalltag: die schnelle Umrechnung zwischen Netto- und Bruttobeträgen. Ob Selbstständige, Unternehmer oder Privatpersonen — die Mehrwertsteuer begegnet uns täglich auf Rechnungen, in Preisangaben und bei Steuererklärungen.

Was ist die Mehrwertsteuer (MwSt)?

Die Mehrwertsteuer — offiziell als Umsatzsteuer bezeichnet — ist eine Verbrauchsteuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. In Deutschland gibt es zwei Steuersätze: den Regelsteuersatz von 19 Prozent und den ermäßigten Satz von 7 Prozent. Der Unterschied, wann welcher Satz gilt, ist häufig Quelle von Verwirrung.

19 Prozent oder 7 Prozent — wann gilt was?

Der Regelsteuersatz von 19 Prozent gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen: Elektronik, Kleidung, Dienstleistungen jeder Art, Restaurantbesuche. Der ermäßigte Satz von 7 Prozent gilt für Grundnahrungsmittel (außer Restaurantessen), Bücher und Zeitschriften, Tickets für Kulturveranstaltungen, Übernachtungen in Hotels sowie bestimmte landwirtschaftliche Produkte.

Brutto zu Netto — MwSt herausrechnen

Eine häufige Aufgabe: Aus einem Bruttopreis die enthaltene Mehrwertsteuer herausrechnen. Die Formel lautet: Netto = Brutto ÷ 1,19 (bei 19 %) oder Netto = Brutto ÷ 1,07 (bei 7 %). Den MwSt-Betrag erhalten Sie durch: MwSt = Brutto − Netto. Unser Rechner erledigt das automatisch.

Netto zu Brutto — MwSt aufschlagen

Umgekehrt: Sie haben einen Nettopreis und möchten wissen, was der Kunde inklusive MwSt zahlt. Formel: Brutto = Netto × 1,19 (bei 19 %) oder Brutto = Netto × 1,07 (bei 7 %). Dies ist besonders relevant für Selbstständige und Unternehmer bei der Rechnungsstellung.

Vorsteuerabzug für Unternehmen

Unternehmen können die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern. Das bedeutet: Ein Unternehmer, der 119 Euro für einen Artikel bezahlt, kann sich die enthaltenen 19 Euro Mehrwertsteuer erstatten lassen — er zahlt wirtschaftlich nur 100 Euro. Privatpersonen hingegen tragen die Mehrwertsteuer als Endverbraucher vollständig selbst.

Häufig gestellte Fragen

Wie rechne ich MwSt aus einem Bruttobetrag heraus?
Teilen Sie den Bruttobetrag durch 1,19 (bei 19 %) oder durch 1,07 (bei 7 %), um den Nettobetrag zu erhalten. Den Mehrwertsteuerbetrag berechnen Sie durch Brutto minus Netto. Beispiel: 119 Euro ÷ 1,19 = 100 Euro netto, enthaltene MwSt = 19 Euro.
Welche Waren und Dienstleistungen unterliegen 7% MwSt?
7 % gelten für: Lebensmittel (ohne Restaurant), Bücher und Zeitschriften, Kunst und Sammlerstücke, Tickets für Theater/Kino/Konzerte, Hotelübernachtungen, Personennahverkehr und bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse. Alle anderen Umsätze unterliegen in der Regel 19 %.
Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer?
Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer bezeichnen dasselbe. Im deutschen Steuerrecht heißt die Steuer offiziell "Umsatzsteuer". Umgangssprachlich und im internationalen Kontext (VAT — Value Added Tax) spricht man von Mehrwertsteuer. Beide Begriffe sind synonym.
Was ist Vorsteuer?
Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen bezahlt und vom Finanzamt zurückfordern kann. Die Differenz zwischen eingenommener Umsatzsteuer und abzugsfähiger Vorsteuer wird monatlich oder vierteljährlich ans Finanzamt abgeführt (Umsatzsteuervoranmeldung).
Bin ich als Kleinunternehmer von der MwSt befreit?
Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz unter 22.000 Euro (bis 2024) bzw. 25.000 Euro (ab 2025) können die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG in Anspruch nehmen. Sie erheben keine MwSt auf ihren Rechnungen, können dafür aber auch keine Vorsteuer abziehen.
Gilt für Restaurantessen immer 19 %?
Seit dem 1. Januar 2024 gilt für Restaurant- und Gastronomieumsätze wieder der Regelsteuersatz von 19 %. Die temporäre Absenkung auf 7 % während und nach der Corona-Pandemie (2020–2023) ist ausgelaufen. Außer-Haus-Verkauf (Takeaway) unterliegt weiterhin 7 % für Grundnahrungsmittel.
Wie hoch war die MwSt-Absenkung 2020?
Im Zuge des Corona-Konjunkturpakets wurde die Mehrwertsteuer temporär von Juli bis Dezember 2020 gesenkt: von 19 % auf 16 % (Regelsteuersatz) und von 7 % auf 5 % (ermäßigter Satz). Seit dem 1. Januar 2021 gelten wieder die regulären Sätze.