Netto-Brutto-Rechner

Berechnen Sie Ihr Nettogehalt sofort — mit Lohnsteuer, Sozialabgaben, GKV/PKV und Kirchensteuer.

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Schätzung auf Basis der Steuerformeln 2024 gemäß §32a EStG. Individuelle Freibeträge nicht berücksichtigt. Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Steuerberatung.

Wichtiger Hinweis

Diese Berechnung dient nur zur Orientierung. Die Ergebnisse sind Näherungswerte und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.

Brutto und Netto: Was bleibt wirklich übrig?

Der Netto-Brutto-Rechner ist das meistgenutzte Finanzwerkzeug für Arbeitnehmer in Deutschland. Er beantwortet die entscheidende Frage: Wie viel bleibt von meinem Bruttogehalt tatsächlich übrig? Die Differenz zwischen Brutto und Netto überrascht viele — bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von 3.500 Euro monatlich verbleiben nach allen Abzügen oft nur knapp 2.200 bis 2.400 Euro netto.

Welche Abzüge mindern das Bruttogehalt?

Das Nettogehalt ergibt sich nach dem Abzug von vier Kostenpositionen: Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Solidaritätszuschlag (in seltenen Fällen) und optional die Kirchensteuer. Dabei macht die Lohnsteuer den größten Posten aus. Sie richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen (zvE), das um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro jährlich gemindert wird.

Sozialversicherungsbeiträge 2024 im Überblick

Die Sozialversicherung gliedert sich in vier Bereiche. Die Krankenversicherung kostet Arbeitnehmer in der gesetzlichen KV 8,15 Prozent des Bruttogehalts (7,3 % Grundbeitrag + 0,85 % halber Zusatzbeitrag), gedeckelt bei der Beitragsbemessungsgrenze von 62.100 Euro jährlich. Die Rentenversicherung beläuft sich auf 9,3 Prozent des Bruttolohns bis 90.600 Euro (West). Die Arbeitslosenversicherung kostet 1,3 Prozent, und die Pflegeversicherung beträgt 1,7 Prozent für Eltern und 2,3 Prozent für Kinderlose ab 23 Jahren.

Steuerklassen und ihr Einfluss auf das Nettoeinkommen

Die Steuerklasse hat erheblichen Einfluss auf die monatlich einbehaltene Lohnsteuer. Steuerklasse III ist die günstigste — sie eignet sich für den besserverdienenden Ehepartner in Kombination mit Steuerklasse V beim geringer verdienenden Partner. Steuerklasse I ist die Standardklasse für Ledige. Wichtig: Die Steuerklasse beeinflusst nur den monatlichen Vorabzug; beim Jahresausgleich in der Steuererklärung wird die tatsächliche Steuerschuld berechnet und Differenzen erstattet oder nachgefordert.

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Seit 2021 zahlen circa 90 Prozent der Steuerzahler keinen Solidaritätszuschlag mehr. Er fällt erst ab einer Lohnsteuer von 18.130 Euro jährlich an. Kirchensteuerpflichtige zahlen zusätzlich 8 Prozent der Lohnsteuer (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 Prozent (alle anderen Bundesländer).

Tipps zur Optimierung des Nettogehalts

Viele Arbeitnehmer zahlen mehr Lohnsteuer als notwendig. Werbungskosten über 1.230 Euro, Fahrtkostenpauschalen für Pendler, Homeoffice-Tage oder doppelte Haushaltsführung können als Freibeträge beim Finanzamt eingetragen werden — und reduzieren so die monatliche Lohnsteuer direkt. Lassen Sie sich von einem Steuerberater über Ihre individuellen Möglichkeiten beraten.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettogehalt?
Das Bruttogehalt ist Ihr vertraglich vereinbartes Gehalt vor sämtlichen Abzügen. Das Nettogehalt ist der Betrag, der nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und den vier Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) auf Ihr Konto überwiesen wird. Bei einem durchschnittlichen Bruttogehalt verbleiben typischerweise 55–68 % netto.
Welche Steuerklasse soll ich wählen?
Steuerklasse I gilt für Ledige, Geschiedene und dauerhaft Getrenntlebende. II für Alleinerziehende (mit Entlastungsbetrag von 4.260 Euro). III für den besserverdienenden Ehepartner. IV für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen. V für den geringer verdienenden Ehepartner. VI für den Zweit- oder Drittjob. Die Steuerklasse beeinflusst nur den monatlichen Abzug; die Jahressteuerlast ist bei III/V und I/I identisch.
Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge 2024?
Krankenversicherung (GKV): 8,15 % (7,3 % + 0,85 % Zusatzbeitrag). Rentenversicherung: 9,3 %. Arbeitslosenversicherung: 1,3 %. Pflegeversicherung: 1,7 % (mit Kindern) bis 2,3 % (ohne Kinder ab 23 Jahren). Alle Beiträge werden nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze erhoben.
Ab wann wird Solidaritätszuschlag fällig?
Seit 2021 zahlen nur noch gut 10 % der Steuerpflichtigen Solidaritätszuschlag. Er fällt erst an, wenn die jährliche Lohnsteuer 18.130 Euro (Einzelperson) bzw. 36.260 Euro (Zusammenveranlagung) übersteigt. Für die meisten Arbeitnehmer entfällt der Soli damit vollständig.
Was ist der Unterschied zwischen GKV und PKV?
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berechnet sich der Beitrag einkommensabhängig: 8,15 % des Bruttogehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze (5.175 Euro/Monat in 2024). Die private KV (PKV) hat einkommensunabhängige Beiträge basierend auf Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif. PKV lohnt sich oft für Gutverdiener und Beamte.
Wie viel verdient man netto bei 3.000 Euro brutto?
Bei 3.000 Euro Brutto, Steuerklasse I, keine Kirchensteuer und gesetzlicher KV verbleiben in 2024 ungefähr 1.950–2.050 Euro netto. Der genaue Betrag hängt vom Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse und weiteren Faktoren ab. Nutzen Sie unseren Rechner für Ihre persönliche Berechnung.
Kann ich die Lohnsteuer durch Freibeträge senken?
Ja. Werbungskosten über 1.230 Euro (z.B. Pendlerpauschale, Arbeitsmittel), Sonderausgaben, Unterhaltszahlungen oder Behinderungskosten können beim Finanzamt als Lohnsteuerfreibetrag eingetragen werden. Dies senkt das zu versteuernde Einkommen und damit die monatliche Lohnsteuer direkt auf der Gehaltsabrechnung.