Ab 1. Januar 2026 profitieren Rentnerinnen und Rentner von der neuen Aktivrente: Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat (67 Jahre) und freiwillig weiterarbeitet, darf bis zu 2.000 Euro monatlich brutto steuerfrei verdienen. Das ist ein erheblicher Anreiz, länger im Beruf zu bleiben.

Was ist die Aktivrente?

Die Aktivrente ist ein steuerlicher Freibetrag für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, die das gesetzliche Rentenalter (67 Jahre, bzw. jüngere Jahrgänge mit entsprechenden Übergangsregeln) überschritten haben. Bis zu 2.000 Euro des monatlichen Arbeitslohns bleiben steuerfrei — zusätzlich zum steuerlichen Grundfreibetrag (12.348 Euro/Jahr).

Für wen gilt die Aktivrente?

Gilt für: Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer über dem Rentenalter.

Gilt nicht für: Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Minijobber und Personen, die noch nicht das Regelrentenalter erreicht haben.

Wie viel bleibt netto?

Bei einem monatlichen Bruttolohn von 2.000 Euro fällt durch die Aktivrente keine Lohnsteuer an. Die Sozialversicherungsbeiträge entfallen für Rentner in Teilen ebenfalls — Rentenversicherungsbeiträge zahlen Arbeitnehmer über Rentenalter auf Wunsch nicht mehr. Es bleiben effektiv rund 1.600–1.800 Euro netto übrig.

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Aktivrente und die gesetzliche Rente: Wie passt das zusammen?

Die Aktivrente ist ein Zusatz zur gesetzlichen Rente — keine Alternative. Wer Rente bezieht und zusätzlich arbeitet, erhält Rente + Arbeitslohn (bis 2.000 Euro steuerfrei). Bei höherem Arbeitslohn gilt der Freibetrag anteilig nicht mehr. Die Rente selbst ist davon unberührt — sie wird nicht gekürzt.

Wann tritt die Regelung in Kraft?

Die Aktivrente gilt ab dem 1. Januar 2026 für alle Beschäftigungen, die nach dem 31. Dezember 2025 aufgenommen oder fortgeführt werden. Eine rückwirkende Anwendung ist nicht möglich.

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Kritik an der Aktivrente

Arbeitnehmerverbände kritisieren, dass die Aktivrente hauptsächlich gut verdienenden Rentnern nützt, die ohnehin noch arbeitsfähig sind. Geringverdiener mit körperlicher Arbeit, die schon früh in Rente gehen müssen, profitieren kaum. Das Instrument sei daher als ergänzende Maßnahme zum Arbeitskräftemangel zu verstehen, nicht als allgemeine Rentenverbesserung.