Urlaubsrechner

Berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch, Resturlaub bei Ausscheiden und die Urlaubsabgeltung.

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Gesetzliches Minimum bei 5-Tage-Woche: 20 Arbeitstage
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Über gesetzlichem Minimum

Berechnung nach Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Anteiliger Anspruch: 1/12 pro vollem Beschäftigungsmonat. Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Steuerberatung.

Wichtiger Hinweis

Diese Berechnung dient nur zur Orientierung. Die Ergebnisse sind Näherungswerte und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.

Urlaubsrecht in Deutschland: Anspruch, Übertragung und Abgeltung

Das Recht auf bezahlten Jahresurlaub ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch — doch in der Praxis haben viele Arbeitnehmer deutlich mehr Urlaub als das gesetzliche Minimum. Wichtig ist zu wissen, was bei Jobwechsel, Kündigung oder Krankheit mit dem Resturlaub passiert.

Gesetzlicher Mindesturlaub 2024

Das Bundesurlaubsgesetz schreibt bei einer Fünf-Tage-Woche einen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen pro Jahr vor. Das entspricht 24 Werktagen (Montag bis Samstag). Die meisten Tarifverträge und Arbeitsverträge sehen 25–30 Urlaubstage vor. Bei Teilzeit wird der Urlaub proportional zur Anzahl der Arbeitstage berechnet.

Urlaubsanspruch bei Einstellung und Kündigung

Im ersten Halbjahr entsteht der volle Urlaubsanspruch erst nach 6-monatiger Betriebszugehörigkeit (Wartezeit). Scheidet ein Arbeitnehmer in der ersten Jahreshälfte aus (vor 30. Juni), bekommt er 1/12 des Jahresurlaubs pro vollem Beschäftigungsmonat. Scheidet er in der zweiten Jahreshälfte aus und hat er 6 Monate oder länger gearbeitet, hat er Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

Urlaubsübertragung und Verfall

Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Er kann auf das Folgejahr übertragen werden, wenn betriebliche oder persönliche Gründe vorliegen — dann muss er bis zum 31. März genommen werden. Bei langanhaltender Krankheit hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der Urlaub bis zu 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres erhalten bleibt.

Urlaubsabgeltung: Was ist das?

Wenn das Arbeitsverhältnis endet und Resturlaub besteht, der nicht mehr genommen werden kann, muss dieser finanziell abgegolten werden. Die Abgeltung berechnet sich: Tagessatz × Resturlaubstage. Als Tagessatz gilt das monatliche Bruttogehalt dividiert durch 30. Die Auszahlung unterliegt der normalen Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen.

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Urlaubstage stehen mir gesetzlich zu?
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sieht bei einer Fünf-Tage-Woche mindestens 20 Arbeitstage Urlaub pro Jahr vor (24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche). Die meisten Arbeitnehmer haben durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag 25–30 Tage. Bei weniger Arbeitstagen pro Woche reduziert sich der Anspruch proportional.
Kann ich Urlaub ins nächste Jahr übertragen?
Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Urlaub kann auf das Folgejahr übertragen werden, wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe vorliegen. In diesem Fall verfällt er am 31. März des Folgejahres, nicht schon am 31. Dezember. Bei dauerhafter Erkrankung gilt eine 15-Monats-Frist (EuGH-Rechtsprechung).
Was passiert mit dem Resturlaub bei Kündigung?
Urlaub, der bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden kann, muss abgegolten werden. Die Abgeltung unterliegt der normalen Lohnsteuer und Sozialversicherung. Eine Abgeltung statt Freistellung vor Ablauf der Kündigungsfrist ist nicht möglich — die Freistellung geht vor.
Wie wird der anteilige Urlaubsanspruch berechnet?
Bei Einstellung während des Jahres oder Kündigung: 1/12 des Jahresurlaubs pro vollständigem Beschäftigungsmonat. Bei einem Jahresurlaub von 30 Tagen und 7 Monaten Betriebszugehörigkeit ergibt sich ein Anspruch von 17,5 Tagen (7/12 × 30), aufgerundet auf 18 Tage.
Darf der Arbeitgeber Urlaub ablehnen?
Der Arbeitgeber kann Urlaubswünsche nur aus dringenden betrieblichen Gründen oder wegen bereits bewilligten Urlaubs anderer Mitarbeiter ablehnen. Er kann Urlaubszeiträume jedoch nicht dauerhaft blockieren — der Arbeitnehmer hat das Recht, seinen Urlaub tatsächlich nehmen zu können.
Was ist der Unterschied zwischen Erholungsurlaub und Sonderurlaub?
Erholungsurlaub ist der regelmäßige bezahlte Jahresurlaub nach BUrlG. Sonderurlaub wird für besondere Anlässe gewährt (Hochzeit, Geburt, Todesfall in der Familie, Umzug). Der Anspruch auf Sonderurlaub ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung — gesetzlich verpflichtend ist nur weniges.
Gibt es auch Urlaub für Minijobber?
Ja. Auch geringfügig Beschäftigte (Minijobber) haben einen gesetzlichen Urlaubsanspruch, der proportional zu ihrer Arbeitszeit berechnet wird. Wer einmal pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf 4 Urlaubstage (20 Tage × 1/5). Viele Arbeitgeber vergessen dies — bei Beendigung des Minijobs kann der Urlaub nachträglich abgegolten werden.