Urlaubsrechner
Berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch, Resturlaub bei Ausscheiden und die Urlaubsabgeltung.
Berechnung nach Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Anteiliger Anspruch: 1/12 pro vollem Beschäftigungsmonat. Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Steuerberatung.
Diese Berechnung dient nur zur Orientierung. Die Ergebnisse sind Näherungswerte und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
Urlaubsrecht in Deutschland: Anspruch, Übertragung und Abgeltung
Das Recht auf bezahlten Jahresurlaub ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch — doch in der Praxis haben viele Arbeitnehmer deutlich mehr Urlaub als das gesetzliche Minimum. Wichtig ist zu wissen, was bei Jobwechsel, Kündigung oder Krankheit mit dem Resturlaub passiert.
Gesetzlicher Mindesturlaub 2024
Das Bundesurlaubsgesetz schreibt bei einer Fünf-Tage-Woche einen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen pro Jahr vor. Das entspricht 24 Werktagen (Montag bis Samstag). Die meisten Tarifverträge und Arbeitsverträge sehen 25–30 Urlaubstage vor. Bei Teilzeit wird der Urlaub proportional zur Anzahl der Arbeitstage berechnet.
Urlaubsanspruch bei Einstellung und Kündigung
Im ersten Halbjahr entsteht der volle Urlaubsanspruch erst nach 6-monatiger Betriebszugehörigkeit (Wartezeit). Scheidet ein Arbeitnehmer in der ersten Jahreshälfte aus (vor 30. Juni), bekommt er 1/12 des Jahresurlaubs pro vollem Beschäftigungsmonat. Scheidet er in der zweiten Jahreshälfte aus und hat er 6 Monate oder länger gearbeitet, hat er Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.
Urlaubsübertragung und Verfall
Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Er kann auf das Folgejahr übertragen werden, wenn betriebliche oder persönliche Gründe vorliegen — dann muss er bis zum 31. März genommen werden. Bei langanhaltender Krankheit hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der Urlaub bis zu 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres erhalten bleibt.
Urlaubsabgeltung: Was ist das?
Wenn das Arbeitsverhältnis endet und Resturlaub besteht, der nicht mehr genommen werden kann, muss dieser finanziell abgegolten werden. Die Abgeltung berechnet sich: Tagessatz × Resturlaubstage. Als Tagessatz gilt das monatliche Bruttogehalt dividiert durch 30. Die Auszahlung unterliegt der normalen Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen.