Pendlerpauschale Rechner

Berechnen Sie Ihre absetzbaren Fahrtkosten zur Arbeit — 0,30 €/km (bis 20 km) und 0,38 €/km (ab 21 km).

Kostenlos0,38 € ab 21. kmSteuerersparnisAktuell gepflegt
Ihre Pendlerdaten
km
Nur die einfache Strecke — nicht Hin- und Rückfahrt
Richtwert: 220 Tage (5-Tage-Woche minus Urlaub/Feiertage)
Jährliche Entfernungspauschale
€ 0,00
davon über Arbeitnehmer-Pauschbetrag: € 0,00
Entfernung
Arbeitstage
Pauschale (1.–20. km)
0,30 €/km
Pauschale (ab 21. km)
0,38 €/km
Steuerersparnis (ca.)
Monatliche Ersparnis (ca.)

Die Steuerersparnis entsteht nur, soweit die Entfernungspauschale den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) übersteigt.

Wichtiger Hinweis

Diese Berechnung dient nur zur Orientierung. Die Ergebnisse sind Näherungswerte und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.

Pendlerpauschale: Fahrtkosten optimal absetzen

Die Pendlerpauschale — offiziell Entfernungspauschale — ermöglicht Arbeitnehmern, die Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als Werbungskosten steuerlich abzusetzen. Sie gilt unabhängig vom Verkehrsmittel und ist für viele Pendler die wichtigste Möglichkeit, die Steuerlast zu senken.

Aktuelle Sätze 2024

Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 Euro je Entfernungskilometer für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer. Die erhöhte Fernpendlerpauschale von 0,38 Euro gilt befristet bis Ende 2026 und soll Fernpendler entlasten. Maßgeblich ist immer nur die einfache Entfernung (nicht Hin- und Rückfahrt).

Wann lohnt sich die Pendlerpauschale?

Steuerlich wirksam ist die Pendlerpauschale erst, wenn sie zusammen mit anderen Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigt. Bei 30 km Entfernung und 220 Arbeitstagen ergibt sich eine Pauschale von rund 3.500 Euro — deutlich über dem Pauschbetrag. Ab ca. 10 km Entfernung bei 220 Arbeitstagen rentiert sich die Einzelaufstellung.

Homeoffice und Pendlerpauschale

Für Tage im Homeoffice kann keine Pendlerpauschale beansprucht werden. Stattdessen gilt seit 2023 die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag (max. 210 Tage = max. 1.260 Euro jährlich). Sie ergänzt die Pendlerpauschale für Arbeitstage im Büro.

Pendlerpauschale in der Steuererklärung eintragen

Die Entfernungspauschale wird in der Anlage N der Einkommensteuererklärung unter "Werbungskosten" eingetragen. Erforderlich sind: Anzahl der Arbeitstage, einfache Entfernung und das genutzte Verkehrsmittel. Für öffentliche Verkehrsmittel können alternativ die tatsächlichen Kosten angesetzt werden, falls diese höher sind.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Pendlerpauschale?
Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 Euro je Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer. Nur die einfache Entfernung (nicht hin und zurück) wird berücksichtigt. Die erhöhte Pauschale ab 21 km gilt befristet bis Ende 2026.
Gilt die Pendlerpauschale auch für ÖPNV-Nutzer?
Ja. Die Entfernungspauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel. ÖPNV-Nutzer können alternativ ihre tatsächlichen Kosten absetzen, wenn diese höher sind als die Entfernungspauschale. Das ist z.B. bei teuren Bahntickets in Ballungsräumen relevant.
Was gilt für Homeoffice-Tage?
Für Homeoffice-Tage kann keine Entfernungspauschale beansprucht werden. Stattdessen gibt es die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag (ab 2023), maximal 1.260 Euro jährlich (210 Tage). Sie wird automatisch in der Steuererklärung zusammen mit der Pendlerpauschale für Bürotage berücksichtigt.
Ab wann lohnt sich die Steuererklärung für Pendler?
Werbungskosten (inkl. Pendlerpauschale) müssen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen, damit sich die Einzelaufführung lohnt. Bei 10 km Entfernung und 220 Arbeitstagen beträgt die Pendlerpauschale bereits 660 Euro — erst in Kombination mit anderen Werbungskosten ergibt sich ein steuerlicher Vorteil.
Kann ich die Pendlerpauschale als Freibetrag eintragen lassen?
Ja. Sie können beim Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag beantragen (Antrag auf Lohnsteuerermäßigung). Wenn Ihre voraussichtlichen Werbungskosten 1.230 Euro übersteigen, wird der Überschuss als Freibetrag eingetragen und die monatliche Lohnsteuer direkt reduziert.
Was ist die erste Tätigkeitsstätte?
Die erste Tätigkeitsstätte ist der Ort, dem ein Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist — in der Regel der Betrieb des Arbeitgebers. Nur für Fahrten dorthin gilt die Pendlerpauschale. Für Fahrten zu anderen Einsatzorten gelten die tatsächlichen Fahrtkosten (0,30 Euro/km für alle gefahrenen Kilometer hin und zurück).
Wird die Pendlerpauschale 2025 erhöht?
Die erhöhte Fernpendlerpauschale von 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer gilt befristet bis Ende 2026. Nach aktuellem Stand ist keine weitere Erhöhung geplant. Der Grundsatz von 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer bleibt voraussichtlich unverändert.