Gute Nachrichten für alle Pendler: Ab 1. Januar 2026 gilt die erhöhte Entfernungspauschale von 0,38 Euro einheitlich ab dem ersten Kilometer. Bisher galten 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer und erst ab dem 21. km der höhere Satz von 0,38 Euro. Durch die Vereinheitlichung profitieren jetzt auch Kurzpendler deutlich stärker.
Was hat sich geändert?
| Zeitraum | 1.–20. km | Ab 21. km |
|---|---|---|
| Bis 2025 | 0,30 €/km | 0,38 €/km |
| Ab 2026 | 0,38 €/km | 0,38 €/km |
Wie viel mehr können Sie absetzen?
Die Mehrersparnis berechnet sich so: Für die ersten 20 km gibt es jetzt 0,08 Euro mehr pro km und Arbeitstag. Bei 220 Arbeitstagen bedeutet das pro Kilometer bis 20 km: 220 × 0,08 = 17,60 Euro mehr pro Kilometer Entfernung. Bei 15 km Entfernung sind das also 264 Euro mehr absetzbare Werbungskosten pro Jahr.
| Entfernung | Pauschale 2025 | Pauschale 2026 | Mehrersparnis |
|---|---|---|---|
| 10 km | 660 € | 836 € | +176 € |
| 15 km | 990 € | 1.254 € | +264 € |
| 20 km | 1.320 € | 1.672 € | +352 € |
| 30 km | 2.134 € | 2.508 € | +374 € |
| 50 km | 3.762 € | 4.180 € | +418 € |
Ab wann lohnt die Steuererklärung jetzt?
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt unverändert 1.230 Euro. Die Steuererklärung lohnt sich, wenn Ihre Werbungskosten diesen Betrag übersteigen. Mit der neuen Pauschale von 0,38 Euro reichen bereits 15 km Entfernung bei 220 Arbeitstagen, um den Pauschbetrag zu überschreiten (1.254 Euro Entfernungspauschale > 1.230 Euro WKP).
Lohnsteuerfreibetrag jetzt noch attraktiver
Wer bisher keinen Freibetrag beantragt hat, sollte das jetzt tun. Mit der höheren Pauschale steigt der mögliche Freibetrag — und damit das monatliche Nettogehalt. Den Antrag stellen Sie beim Finanzamt per ELSTER oder auf Papier.
Mobilitätsprämie: Jetzt dauerhaft
Für Geringverdiener, die keine Einkommensteuer zahlen und daher von der Entfernungspauschale nicht profitieren, gibt es die Mobilitätsprämie. Diese berechnet sich als 14% der übersteigenden Entfernungspauschale (ab 21. km). Sie war bisher befristet und gilt ab 2026 dauerhaft.